Immobilienrecht

Man bewegt sich im Bereich des Immobilienrechts, wenn es sich um rechtliche Aspekte in Hinblick auf eine Immobilie handelt. Denn eine Definition für das Immobilienrecht als solche gibt es nicht. Eine Immobilie hingegen ist ein unbewegliches Sachgut, sprich ein Haus oder ein Grundstück.

Zum einen lässt sich das Immobilienrecht dem Zivilrecht und zum anderen dem öffentliche Recht zuordnen. Das öffentliche Immobilienrecht regelt solche Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem Bauherrn auf der einen Seite und der Allgemeinheit und den staatlichen Einrichtungen auf der anderen Seiten. Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen werden hingegen vom privaten Immobilienrecht konkretisiert und geregelt.

Zu diesem Bereich des Immobilienrechts lassen sich folgenden Vorschriften nennen:

  • Beurkundungsgesetz
  • Betriebskostenverordnung
  • Erbbaurechtgesetz
  • Gewerberaumietrecht
  • Grundbuchordnung
  • Immobilienkaufvertragsgesetz
  • Maklerrecht (BGB)
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Pachtrecht
  • Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz

Die Vorschriften des Maklerrechts der Gewerbeordnung (GewO), des Baugesetzbuches, des Gebäudeenergiegesetzes, des Steuerrechts und der Landesbauverordnungen der Länder zählt man als rechtliche Grundlage des öffentlichen Immobilienrechts.

Diese Seite soll Ihnen die Basis des Immobilienrecht erläutern und hervorbringen, auf welche Besonderheiten bei dem Bau, dem Kauf, der Vermittlung und auch dem Verkauf einer Immobilie zu achten ist.